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Das war der Bundes Roma Kongress 2026 in Dortmund. Teil 1

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Am 12. und 13. Mai 2026 fand im Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund der Bundes Roma Kongress 2026 statt. Roma-Selbstorganisationen, Aktivist:innen, Wissenschaftler:innen und Community-Mitglieder aus ganz Deutschland kamen zusammen, um über aktuelle politische Entwicklungen, Antiziganismus, Sicherheit, politische Teilhabe und die Zukunft der Roma-Bewegung zu diskutieren.

Die beiden inhaltlichen Schwerpunkte des Kongresses lagen auf der Aufarbeitung des an Roma und Sinti nach 1945 begangenen Unrechts sowie auf Schutz und Sicherheit der Roma-Community vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Es folgt der erste Teil des Berichts zum Bundes Roma Kongress 2026:

Das Unrecht nach 1945 und die Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts

Den inhaltlichen Auftakt bildete der Vortrag von RomaniPhen e.V. zu Romani Perspektiven auf die Aufarbeitungskommission vor dem Hintergrund des europaweiten Völkermords an Sinti und Roma:

Die Frage nach der Aufarbeitung des an Roma und Sinti begangenen Unrechts nach 1945 kann nicht losgelöst von der Geschichte der Reparationen, Entschädigungen und der bis heute fortwirkenden Folgen nationalsozialistischer Verfolgung betrachtet werden.

Am Beispiel Jugoslawiens wurde aufgezeigt, dass den enormen Kriegsschäden und Opferzahlen nur in sehr geringem Umfang durch Reparationen begegnet wurden. Statt umfassender Entschädigungen erhielt Jugoslawien vor allem Sachleistungen und Kredite, die mit Zinsen (!) zurückgezahlt werden mussten. Auch die spätere Arbeitsmigration jugoslawischer Staatsangehöriger nach Deutschland wurde in diesem Zusammenhang als Teil einer historischen Kontinuität betrachtet.

Die im Jahr 2000 gegründete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) sollte ehemalige Zwangsarbeiter:innen entschädigen. Für Roma zeigten sich dabei jedoch erhebliche strukturelle Defizite. Viele Betroffene erfuhren nichts von den Antragsmöglichkeiten, Anerkennungsverfahren waren kompliziert und zahlreiche Überlebende blieben unberücksichtigt. Die Erfahrungen verdeutlichen, dass die Perspektiven von Roma bei der Konzeption und Umsetzung der Entschädigungsprogramme keine Berücksichtigung fanden.

Vor diesem Hintergrund wurde die heutige Situation migrierter Roma in Deutschland betrachtet. Neben etwa 100.000 autochthonen Sinti und Roma leben heute schätzungsweise rund 1,2 Millionen migrierte und neue deutsche Roma in Deutschland. Ihre Präsenz wurde als Teil einer historischen Kontinuität beschrieben: von der Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus über die Arbeitsmigration im Rahmen der Anwerbeabkommen bis hin zu ihrer heutigen Rolle als Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen, Wähler:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen.

Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) und der Bundestagsbeschluss von 2023 wurden als wichtige Fortschritte bewertet. Gleichzeitig wurden zwei zentrale Herausforderungen benannt:

  • Erstens fehle bislang eine institutionell abgesicherte Repräsentation migrierter Roma innerhalb der geplanten Aufarbeitungskommission. Während der Zentralrat deutscher Sinti und Roma legitim die autochthone Minderheit vertrete, würden die Perspektiven der etwa 1,2 Millionen migrierten Roma bislang nicht strukturell berücksichtigt.
  • Zweitens verlieren viele Roma mit der Migration nach Deutschland faktisch Minderheitenrechte, die sie in ihren Herkunftsländern zumindest formal besaßen. Daraus ergebe sich ein bislang wenig beachtetes strukturelles Rechtsproblem.

Das aus der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma stammende Konzept der „Zweiten Verfolgung“ sollte zudem auf migrierte Roma übertragen werden. Neben dem Ausschluss von Entschädigungen und den Kontinuitäten institutioneller Diskriminierung nach 1945 wurden hierzu unter anderem Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete, Rückübernahmeabkommen, die Einstufung diskriminierender Herkunftsstaaten als „sicher“ sowie Benachteiligungen in Behörden, Polizei und Sozialsystemen gezählt.

Besonders deutlich zeige sich dies im Asylrecht, welches als Lehre aus dem Nationalsozialismus ins Grundgesetz geschrieben wurde. Die Asylrechtsverschärfung von 1993 wurde jedoch wesentlich gegen schutzsuchende Rom aus Jugoslawien und Rumänien durchgesetzt. Bis heute wird die Kategorie „sicherer Herkunftsstaat“ auf Länder angewandt, in denen die Diskriminierung von Roma umfassend dokumentiert ist. Diese Umkehrung, bei der ein aus historischer Verantwortung entstandenes Schutzrecht zum Instrument des Ausschlusses wird, kann als Ausdruck einer Zweiten Verfolgung verstanden werden.

Aus diesen Überlegungen wurden fünf zentrale Handlungsfelder für die Aufarbeitung abgeleitet:

  • eine verbindliche Beteiligung migrierter Roma an der Aufarbeitungskommission,
  • ein gesichertes Aufenthaltsrecht und die Anerkennung historischer Verantwortung gegenüber migrierten Roma,
  • die Anerkennung von Roma als Minderheit entsprechend internationaler Minderheitenschutzstandards,
  • epistemische Gerechtigkeit durch die Anerkennung des Samudaripen, des romani Widerstands und deren dauerhafte Verankerung in Bildung und Erinnerungspolitik,
  • die Übersetzung historischer Verantwortung in konkrete Rechte, Schutzmechanismen und politische Partizipation.

Die Aufarbeitung des Unrechts nach 1945 sollte damit nicht nur als erinnerungspolitische Aufgabe verstanden werden, sondern auch als Frage von Gegenwartsrechten, Sicherheit, Schutz und Partizipation. Die geplante Aufarbeitungskommission biete die Chance, historische Verantwortung in konkrete politische Konsequenzen zu überführen.

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Die folgende Podiumsdiskussion knüpfte nahtlos an den Vortrag an:

Verfolgung nach 1945 – wie aufarbeiten?

Dazu diskutierte Magdalena Lovrić mit:

  • Prof. Dr. Elizabeta Jonuz, Mitglied und ehemalige Sprecherin der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) sowie Professorin an der Hochschule Hannover
  • Edlira Majko, Fachreferentin bei der Stiftung EVZ, bei der kürzlich die Geschäftsstelle der Kommission zur Aufarbeitung der Verfolgung nach 1945 eingerichtet wurde
  • Dr. Isidora Randjelović, Vorsitzende von RomaniPhen e.V. und Leiterin der größten UKA-Studie

Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, was unter „Unrecht“ überhaupt zu verstehen sei.

In der Diskussion wurde betont, dass sich die neue Aufarbeitungskommission ausdrücklich mit dem institutionellen Rassismus beschäftigen müsse, der nach 1945 nahezu bruchlos fortbestanden habe. Die Verantwortung staatlicher Institutionen müsse dabei klar benannt werden, da von diesen das Unrecht ausgegangen sei. Als wesentliche Erkenntnis des Berichts der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) wurde hervorgehoben, dass sich institutioneller Rassismus gegen alle Gruppen von Roma und Sinti wie ein roter Faden durch die Nachkriegsgeschichte ziehe. Entsprechend müsse dieser Aspekt im Mittelpunkt der Arbeit der neuen Kommission stehen.

Kritisiert wurde zudem die verbreitete Auffassung, historisches Unrecht habe sich mit dem zeitlichen Abstand von selbst erledigt. Dem wurde entgegengehalten, dass es nie wirkliche Entschädigungen für das begangene Unrecht gegeben habe. Insbesondere Roma in Jugoslawien hätten von möglichen Reparationen kaum profitiert, obwohl diese angesichts der der Folgen von Verfolgung, Deportation und Ermordung vieler Familienangehöriger von besonderer Bedeutung gewesen wären.

In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass politische Akteur:innen maßgeblich darüber bestimmen, was als Unrecht anerkannt wird. Daher sei es entscheidend, dass Menschen aus den Communities selbst in der Aufarbeitungskommission vertreten sind und dort unabhängig ihre Perspektiven einbringen können. Dabei wurde auch daran erinnert, dass Roma und Sinti sowohl Opfer des Nationalsozialismus waren als auch ihren Beitrag zur Befreiung Europas vom NS-Regime geleistet haben. Diese doppelte historische Erfahrung müsse bei den Verhandlungen und der Aufarbeitung berücksichtigt werden.

Über den aktuellen Stand der geplanten Aufarbeitungskommission wurde berichtet, dass die Geschäftsstelle bei der Stiftung EVZ angesiedelt ist. Die Kommission soll bis zum Herbst berufen werden und nach derzeitigen Planungen aus sieben Personen bestehen, von denen etwa die Hälfte aus den Communities kommen soll. Für die Berufung der Mitglieder ist der Beauftragte gegen Antiziganismus zuständig. Die Kommission soll bis 2029 arbeiten und anschließend einen Bericht sowie Empfehlungen vorlegen. Die Aufarbeitung soll unter anderem durch wissenschaftliche Studien und Anhörungen der Community erfolgen.

Aus der Diskussion heraus wurde die Forderung formuliert, dass die Kommission weisungsungebunden und unabhängig arbeiten müsse. Darüber hinaus wurde angeregt, ihr möglichst weitreichende Befugnisse einzuräumen, damit sie das nach 1945 begangene Unrecht umfassend untersuchen könne, insbesondere dort, wo staatliche Stellen und Ministerien Verantwortung tragen.

Thematisiert wurden außerdem die Vorarbeiten, die im Rahmen des Bundes Roma Kongresses 2024 zur geplanten Aufarbeitungskommission geleistet wurden. Die dort erarbeiteten Themen wurden an den Beauftragten gegen Antiziganismus übermittelt und veröffentlicht. Ein Schwerpunkt lag auf dem Bleiberecht. Diskutiert wurde eine Kontingentlösung auf Grundlage von § 23 Aufenthaltsgesetz, vergleichbar mit den Regelungen für jüdische Zuwander:innen aus der ehemaligen Sowjetunion vom dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands.

Weitere Themen waren die Anerkennung geflüchteter Roma auf Grundlage kumulativer Verfolgung sowie die Situation von Roma aus Mitrovica, die über längere Zeit auf bleiverseuchtem Gebiet untergebracht waren und bis heute keine Entschädigung erhalten haben. Darüber hinaus wurde auf Formen von Unrecht hingewiesen, die im Bereich von Fürsorge und Sozialer Arbeit entstanden sind.

Besorgnis wurde darüber geäußert, dass migrantische Roma in der Arbeit der Aufarbeitungskommission möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden würden. Zugleich wurde die Auffassung vertreten, dass juristische Gutachten derzeit wichtiger wären als weitere wissenschaftliche Studien, da im Rahmen der Unabhängige Kommission Antiziganismus bereits ein umfassender Forschungsstand und eine umfangreiche Quellensammlung erarbeitet wurden. Juristische Gutachten könnten insbesondere dazu beitragen, Möglichkeiten der Anerkennung von Minderheitenrechten für Roma in Deutschland zu prüfen und konkrete rechtliche Handlungsspielräume aufzuzeigen.

Am zweiten Tag des Kongresses fand ein Workshop zur Aufarbeitungskommission statt. Dort wurden die bisherigen Schritte der Selbstorganisationen sowie die erarbeiteten Empfehlungen vorgestellt. In den anschließenden Arbeitsgruppen wurde gemeinsam darüber diskutiert, welche weiteren Schritte bis 2029 notwendig sind, um konkrete Ergebnisse für die Community zu erreichen.

An beiden Abenden endete der Kongress mit einem Konzert von Kastro against White Supremacy und DJ Suki.

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